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Mindestabstand von Solaranlagen zur Brandwand

– Blog – 

SOLARANLAGEN

FÜR REIHENHÄUSER 2024:

Kein Antrag, kein Mindestabstand zur Brandwand

Neuer Gesetzesentwurf ermöglicht einfachere Installation ohne Antrag und Mindestabstand zur Brandwand  In Nordrhein-Westfalen erlebt die Solarenergie einen entscheidenden Aufschwung, besonders für Reihenhausbesitzer. 

Ein neuer Gesetzesentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hebt den bisherigen Mindestabstand von Solaranlagen zur Brandwand auf.

Kein Antrag, kein Abstand – die Installation wird einfacher. Aber warum diese Veränderung und welche Vorteile bringt sie für Besitzer von Reihenhäusern?

Warum kein Abstand bei Reihenhäusern?

Die Entscheidung, den Mindestabstand aufzugeben, beruht auf der baulichen Struktur von Reihenhäusern. 

Bereits vorhandene Brandwände zwischen den Einheiten minimieren das Brandrisiko erheblich: Ein zusätzlicher Mindestabstand wird damit nicht mehr als zwingend erachtet.

Reihenhaushäuser mit Solaranlagen auf dem Dach

VORTEILE FÜR REIHENHAUSBESITZER

01.

EINFACHE INSTALLATION

Reihenhausbesitzer können nun ohne Antrag problemlos Solaranlagen installieren. Ein unkomplizierter Prozess bedeutet weniger Stress und eine schnellere Umsetzung.

02.

OPTIMALE DACHNUTZUNG

Der Wegfall des Mindestabstands erlaubt eine effiziente Nutzung der Dachfläche. Mehr Platz für Solarpanels führt zu einer verbesserten Ausnutzung erneuerbarer Energiequellen.

03.

KOSTENEFFIZIENZ

Die Vereinfachung des Installationsprozesses führt zu Zeit- und Kosteneinsparungen. Solarenergie wird dadurch noch wirtschaftlicher.

Reihenhaus mit Solaranlagen auf dem Dach

FORTSCHRITTE IM SOLARAUSBAU IN NORDRHEIN-WESTFALEN:

neue Regelungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Detail

Die jüngsten Entwicklungen im Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen werfen ein positives Licht auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Doch darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW weitere wegweisende Erleichterungen und Vorgaben für den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie veröffentlicht.

Die bedeutendste Neuerung betrifft den bisherigen Mindestabstand von Solaranlagen, wie er in § 32 Absatz 5 festgelegt war. Dieser Mindestabstand wird aufgegeben. Das bedeutet, dass die bisher geforderten Abstände von Solaranlagen zu Brandwänden nicht mehr zwingend sind. 

Die Überarbeitung des Gesetzes trägt den Bedenken Rechnung, dass diese festgelegten Abstände zu erheblichen Einschränkungen beim wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen auf schmalen Gebäuden, wie Reihen- und Doppelhäusern, geführt haben.

Ein Mindestabstand von 1,25 Metern konnte beispielsweise dazu führen, dass rund 40 % der Dachfläche eines 6 Meter breiten Reihenhauses nicht genutzt werden konnten. 

Selbst bei einem Abstand von 50 cm waren immerhin noch etwa 20 % der Dachfläche nicht verwendbar.

Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass keine spezifischen Abstände für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder solarthermischen Anlagen auf Dachflächen mehr vorgeschrieben sind.

Diese Regelung geht über die zuletzt beschlossene Änderung der Musterbauordnung hinaus und entspricht dem Regelungsinhalt der Bauordnung für das Land Baden-Württemberg. 

Der Verzicht auf Mindestabstände ermöglicht eine effizientere Nutzung der Dachfläche, fördert den wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen und bringt Nordrhein-Westfalen einen Schritt näher zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Energieversorgung.

FAZIT:

Mühelose Solarnutzung und Förderung erneuerbarer Energien 

Die Abschaffung des Mindestabstands zur Brandwand für Reihenhäuser ist damit ein weiterer Schritt in Richtung müheloser Solarnutzung und stellt einen bedeutenden Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien dar. 

Die damit verbundenen Vorteile – einfache Installation, optimale Dachnutzung und Kosteneffizienz – machen Solarenergie noch attraktiver für Reihenhausbesitzer in Nordrhein-Westfalen. 

Auch die Vereinfachung durch den Wegfall der erforderlichen Antragstellung fördert aktiv den Ausbau der Solarenergie.

Diese progressive Entwicklung zeigt, dass die Zukunft der Energiegewinnung auf regionaler Ebene durch intelligente Gesetzesänderungen und technologische Fortschritte entscheidend gestaltet wird.

Reihenmittelhaus mit Solaranlagen auf dem Dach

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